In allen Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg müssen ab dem 1. Januar 2021 Rauchwarnmelder installiert sein. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am
31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem 01.01.2021 in 15 von 16 Bundesländern.
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